NovaMDR nutzt modernste Sicherheitstechnologie und Sicherheitsexperten von Weltklasse
Wir sind bestrebt, unsere Kunden auf ihrem Weg zur Einhaltung von Vorschriften zu unterstützen.
ForeNova bietet Unternehmen eine neue Möglichkeit, den unerbittlichen und oft unentdeckten Cyber-Bedrohungen, die aus allen Richtungen kommen, ein Ende zu setzen. Mit der einheitlichen Kommandozentrale von ForeNova können Unternehmen Bedrohungen erkennen, die sich bereits in ihrem Netzwerk befinden und bisher unbekannt waren.
Berechnen Sie den ROI des Aufbaus Ihres eigenen SOC im Vergleich zur Verwendung von MDR
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Online-Identität und -Informationen mit Cybersecurity Essentials schützen können
Die NIS2-Richtlinie, ein wichtiger Teil der EU-Gesetzgebung, ist im Begriff, die Art und Weise zu verändern, wie die Transportbranche mit Cybersicherheit umgeht - und das in einer Zeit, in der die Digitalisierung in jedem Unternehmen immer schneller voranschreitet. Anhand von Details aus dem Dokument der offiziellen EU-Verordnungen zu NIS2 werden in diesem Artikel die Schwierigkeiten, potenziellen Vorteile und Folgen für öffentliche und private Organisationen im Transportsektor als Ganzes untersucht, die sich aus NIS2 ergeben.
Als aktualisierte Version der NIS1-Richtlinie legt die NIS2-Richtlinie die Messlatte für die Cybersicherheit in einer Reihe von Branchen höher, darunter auch im Transportwesen. Das Verkehrswesen spielt eine wichtige Rolle im Binnenmarkt, ist aber auch sehr anfällig für Cyber-Bedrohungen; mit dieser Initiative soll die Cyber-Resilienz der EU als Ganzes gestärkt werden. Die Bewältigung von Cybersicherheitsproblemen erfordert eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, eine effektivere Meldung von Vorfällen und die Umsetzung strengerer Sicherheitsmaßnahmen.
Die NIS2 erweitert ihren Regelungsbereich auf eine größere Anzahl von Unternehmen in der Transportbranche. Dank der Betreiber kritischer Dienste im Luft-, Schienen-, Wasser- und Straßenverkehr gibt es nun einen umfassenden Rahmen für die Cybersicherheit, der das gesamte Verkehrsökosystem abdeckt. Um ein einheitliches Maß an Sicherheit in der gesamten EU zu gewährleisten, sieht die Verordnung Meldepflichten und strenge Risikomanagementverfahren vor, die den bisherigen gleichwertig oder sogar strenger sind.
Verbesserte Cyber-Resilienz: Der Schwerpunkt der Richtlinie auf Risikomanagement und Reaktionsfähigkeit bei Zwischenfällen fördert einen proaktiven Ansatz für die Cybersicherheit, der es den Verkehrsträgern ermöglicht, Cybervorfällen besser standzuhalten und sich davon zu erholen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Informationsaustausch: NIS2 fördert die EU-weite Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und relevanten Akteuren, um die kollektiven Verteidigungsfähigkeiten gegen Cyberbedrohungen zu verbessern.
Langfristige Kosteneinsparungen: Durch die Investition in Cybersicherheitsmaßnahmen zur Einhaltung der NIS2 können Verkehrsunternehmen potenziell die viel höheren Kosten vermeiden, die mit Cybervorfällen verbunden sind, einschließlich Datenschutzverletzungen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die die NIS2-Anforderungen erfolgreich umsetzen, können ihre Konformität als Wettbewerbsvorteil nutzen und Kunden und Partnern gegenüber ihr Engagement für die Cybersicherheit demonstrieren.
Die NIS2-Richtlinie ist ein Meilenstein in den Bemühungen der EU, die Cybersicherheitsstandards in allen kritischen Sektoren, einschließlich des Verkehrs, zu erhöhen. Ihr Schwerpunkt auf Harmonisierung, verstärkter Aufsicht über kritische Einrichtungen und gestrafften Aufsichtstätigkeiten spiegelt eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der sich entwickelnden Cyber-Bedrohungslandschaft wider. Die Verkehrsbranche, die sich mit den komplexen Anforderungen der NIS2-Richtlinie auseinandersetzen muss, steht an vorderster Front auf dem Weg zu einer größeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die NIS2-Richtlinie die Voraussetzungen für einen robusten und einheitlichen Cybersicherheitsrahmen im europäischen Verkehrssektor schafft. Durch die Bewältigung der sektorspezifischen Herausforderungen und die Nutzung der Chancen für Wachstum und Widerstandsfähigkeit kann sich die Verkehrsbranche darauf freuen, nicht nur die Anforderungen der NIS2 zu erfüllen, sondern einen weltweiten Maßstab für die Cybersicherheit im Verkehr zu setzen.
In der NIS2-Richtlinie wird die Verantwortung der zuständigen Behörden für die Überwachung und Durchsetzung betont. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören regelmäßige und gezielte Audits, Kontrollen vor Ort und außerhalb des Unternehmens, Auskunftsersuchen und der Zugang zu Dokumenten oder Beweismitteln.
Die NIS2 steht in Wechselwirkung mit der CER-Richtlinie und der DORA und konzentriert sich auf die physische und die Cyber-Resilienz kritischer Einrichtungen. Die nach beiden Richtlinien zuständigen nationalen Behörden müssen zusammenarbeiten und Informationen über Risiken und Vorfälle austauschen. Die NIS2-Kooperationsgruppe wird sich regelmäßig mit der Critical Entities Resilience Group treffen, und die DORA befasst sich mit dem Cybersecurity-Risikomanagement und den Meldepflichten im Finanzsektor.
Die NIS2 zielt darauf ab, das Management von Cyberrisiken durch klare Zuständigkeiten, angemessene Planung und verstärkte EU-Zusammenarbeit zu verbessern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Behörden für das Cyber-Krisenmanagement zu benennen, führt groß angelegte Reaktionspläne für Cybersicherheitsvorfälle und -krisen ein und richtet das EU-CYCLONe-Netzwerk für die Bewältigung groß angelegter Cybersicherheitsvorfälle und -krisen ein
Die NIS2 schreibt vor, dass sich alle Unternehmen mit einem Kernbestand an Richtlinien für das Management von Cybersicherheitsrisiken befassen müssen, darunter die Behandlung von Zwischenfällen, die Sicherheit der Lieferkette, der Umgang mit Schwachstellen und die Verwendung von Kryptographie. Es wird ein mehrstufiger Ansatz für die Meldung von Vorfällen eingeführt, der von den Unternehmen verlangt, innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung, innerhalb von 72 Stunden eine Vorfallsmeldung und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht zu übermitteln.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung der NIS2
Richtlinie gemeinsam zu planen.