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ForeNova bietet Unternehmen eine neue Möglichkeit, den unerbittlichen und oft unentdeckten Cyber-Bedrohungen, die aus allen Richtungen kommen, ein Ende zu setzen. Mit der einheitlichen Kommandozentrale von ForeNova können Unternehmen Bedrohungen erkennen, die sich bereits in ihrem Netzwerk befinden und bisher unbekannt waren.
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Die von der Europäischen Union verabschiedete NIS2-Richtlinie ist eine wichtige Entwicklung in der Cybersicherheitsgesetzgebung mit weitreichenden Folgen für die Lebensmittelindustrie. Da diese Branche in zunehmendem Maße digitale Technologien einsetzt, ist es für den Erhalt des Vertrauens der Öffentlichkeit in ihre Produkte und Dienstleistungen unerlässlich, NIS2 zu kennen und umzusetzen.
Die Häufigkeit und Raffinesse von Cyberangriffen auf die Lebensmittelindustrie haben zugenommen. In den letzten Jahren meldeten europäische Lebensmittelhersteller und -lieferanten eine wachsende Zahl von Cybervorfällen, wie z. B. ausgeklügelte Ransomware-Angriffe, die zu erheblichen finanziellen Verlusten und dem Risiko von Lebensmittelengpässen führten.
Die Bedeutung der Lebensmittelindustrie für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit veranlasste die NIS2, ihren Regelungsbereich auf diesen Sektor auszuweiten. Infolge dieser Erweiterung werden sowohl große Lebensmittelhersteller, -verarbeiter und -händler als auch kleinere, spezialisierte Anbieter strengere Cybersicherheitsstandards einhalten müssen, um ihre Betriebe zu schützen.
Die Sicherheit von Lieferkettendaten und geschützten Lebensmittelverarbeitungstechniken ist von größter Bedeutung.
Viele Vorgänge in der Lebensmittelindustrie beruhen auf ICS, die häufig durch Cyber-Bedrohungen gefährdet sind.
Die Gewährleistung der digitalen Integrität von Systemen zur Überwachung und Kontrolle der Lebensmittelsicherheit ist von entscheidender Bedeutung.
Verbesserte Cybersicherheitsprotokolle speziell für Lebensmittelbetriebe: Um NIS2 zu erfüllen, muss die Lebensmittelindustrie umfassende Cybersicherheitsrichtlinien und -verfahren entwickeln. Ein Unternehmen, das sich auf Tiefkühlkost spezialisiert hat, muss beispielsweise die Datenüberwachungssysteme in seinen Kühllagern vor Hackern schützen, die in die Temperaturkontrolle eingreifen und eine Verschlechterung der Produkte verursachen könnten.
Umfassender Schutz für Daten in der Lieferkette: Aufgrund des länderübergreifenden Umfangs der Lebensmittelversorgungskette schreibt die NIS2 einen verstärkten Schutz der Informationsübermittlung zwischen Erzeugern, Versendern und Einzelhändlern vor. So könnte beispielsweise die Blockchain-Technologie implementiert werden, um die Integrität und Sicherheit von Lieferkettendaten zu schützen und Manipulationen oder unbefugten Zugriff zu verhindern.
Fortschrittliche Abwehr von Bedrohungen für industrielle Kontrollsysteme (ICS): ICS sind in der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung von entscheidender Bedeutung. NIS2 drängt auf robustere Sicherheitsmaßnahmen, wie regelmäßige System-Updates und Mitarbeiterschulungen zur Erkennung von Phishing-Versuchen, die diese Systeme gefährden könnten. Ein Beispiel ist die Installation von Intrusion-Detection-Systemen zur Überwachung ungewöhnlicher Netzwerkaktivitäten, die auf einen Cyberangriff hindeuten.
Strenge Compliance und Berichterstattung über Vorfälle: Die NIS2 schreibt strenge Compliance-Maßnahmen für die Lebensmittelbranche vor, insbesondere für die Meldung von Vorfällen. Wenn beispielsweise das Vertriebsnetz eines Molkereiunternehmens von einer Datenschutzverletzung betroffen ist, muss es unverzüglich die zuständigen Behörden benachrichtigen und Einzelheiten über die Art der Verletzung, die Auswirkungen und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen mitteilen.
In der NIS2-Richtlinie wird die Verantwortung der zuständigen Behörden für die Überwachung und Durchsetzung betont. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören regelmäßige und gezielte Audits, Kontrollen vor Ort und außerhalb des Unternehmens, Auskunftsersuchen und der Zugang zu Dokumenten oder Beweismitteln.
Die NIS2 steht in Wechselwirkung mit der CER-Richtlinie und der DORA und konzentriert sich auf die physische und die Cyber-Resilienz kritischer Einrichtungen. Die nach beiden Richtlinien zuständigen nationalen Behörden müssen zusammenarbeiten und Informationen über Risiken und Vorfälle austauschen. Die NIS2-Kooperationsgruppe wird sich regelmäßig mit der Critical Entities Resilience Group treffen, und die DORA befasst sich mit dem Cybersecurity-Risikomanagement und den Meldepflichten im Finanzsektor.
Die NIS2 zielt darauf ab, das Management von Cyberrisiken durch klare Zuständigkeiten, angemessene Planung und verstärkte EU-Zusammenarbeit zu verbessern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Behörden für das Cyber-Krisenmanagement zu benennen, führt groß angelegte Reaktionspläne für Cybersicherheitsvorfälle und -krisen ein und richtet das EU-CYCLONe-Netzwerk für die Bewältigung groß angelegter Cybersicherheitsvorfälle und -krisen ein
Die NIS2 schreibt vor, dass sich alle Unternehmen mit einem Kernbestand an Richtlinien für das Management von Cybersicherheitsrisiken befassen müssen, darunter die Behandlung von Zwischenfällen, die Sicherheit der Lieferkette, der Umgang mit Schwachstellen und die Verwendung von Kryptographie. Es wird ein mehrstufiger Ansatz für die Meldung von Vorfällen eingeführt, der von den Unternehmen verlangt, innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung, innerhalb von 72 Stunden eine Vorfallsmeldung und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht zu übermitteln.
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