NovaMDR nutzt modernste Sicherheitstechnologie und Sicherheitsexperten von Weltklasse
Wir sind bestrebt, unsere Kunden auf ihrem Weg zur Einhaltung von Vorschriften zu unterstützen.
ForeNova bietet Unternehmen eine neue Möglichkeit, den unerbittlichen und oft unentdeckten Cyber-Bedrohungen, die aus allen Richtungen kommen, ein Ende zu setzen. Mit der einheitlichen Kommandozentrale von ForeNova können Unternehmen Bedrohungen erkennen, die sich bereits in ihrem Netzwerk befinden und bisher unbekannt waren.
Berechnen Sie den ROI des Aufbaus Ihres eigenen SOC im Vergleich zur Verwendung von MDR
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Online-Identität und -Informationen mit Cybersecurity Essentials schützen können
Die Europäische Union hat die Bedeutung der digitalen Infrastruktur in allen Branchen, einschließlich des Gesundheitswesens, erkannt und ihre Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit mit der NIS2-Richtlinie aktualisiert. Angesichts der Einstufung der Branche als kritischer Sektor gemäß Anhang I der NIS2-Richtlinie stehen Unternehmen des Gesundheitswesens vor erheblichen Problemen und Verpflichtungen beim Schutz digitaler Vermögenswerte und Patientendaten.
Alarmierende neue Daten deuten auf eine Zunahme von Cyberangriffen auf den Gesundheitssektor hin. Allein im Jahr 2022 verzeichnete die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) einen Anstieg der Cyberangriffe auf Unternehmen im Gesundheitswesen um 47 %. Diese Angriffe gefährden nicht nur private Patientendaten, sondern beeinträchtigen oft auch wichtige Abläufe im Gesundheitswesen.
Die NIS2-Richtlinie macht keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens und erkennt an, dass Cyber-Bedrohungen alle Aspekte der Gesundheitsversorgung gefährden. Beide Sektoren müssen nun strenge Cybersicherheitsstandards einhalten, um eine einheitliche Verteidigung gegen eskalierende Cyberbedrohungen zu gewährleisten.
Die Anforderungen der NIS2 sind für die Einrichtungen, die in ihren Geltungsbereich fallen, rechtsverbindlich. Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, mit abschreckenden Sanktionen und Geldbußen zu belegen. Im Allgemeinen können gegen wichtige Unternehmen, die die Richtlinien nicht einhalten, Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % ihres weltweiten Gesamtumsatzes verhängt werden - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Gegen wichtige Unternehmen, die die NIS2 nicht einhalten, können Geldbußen von bis zu 7 Mio. EUR oder 1,7 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden. Darüber hinaus können Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, gezwungen werden, ihre Geschäftstätigkeit auszusetzen, bis sie die NIS2-Anforderungen erfüllen und eine 100%ige Konformität erreichen. Erfahren Sie mehr über die NIS2-Richtlinie.
Die riesigen Mengen an personenbezogenen Patientendaten stellen ein ernstes Problem für die Verwaltung und Sicherheit dar. Mit Cybersicherheitsstandards und Datenschutzanforderungen wie der GDPR Schritt zu halten, kann eine entmutigende Aufgabe sein.
Von der Verwaltung von Patientendaten bis hin zu lebenserhaltenden Geräten - das moderne Gesundheitswesen ist auf vernetzte digitale Systeme angewiesen. Es ist ein schmaler Grat zwischen der Gewährleistung der Sicherheit dieser Geräte vor Cyberangriffen und der Einschränkung ihres Nutzens.
Einigen Organisationen des Gesundheitswesens fehlen die Ressourcen für anspruchsvolle Cybersicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören finanzielle Beschränkungen und ein Mangel an qualifiziertem Personal für Cybersicherheit.
Mit jedem Tag, der vergeht, werden die Angriffe von Cyberkriminellen raffinierter. Um mit diesen Veränderungen Schritt halten zu können, sind ein ständiges Bewusstsein und die Entwicklung flexibler Cybersicherheitsansätze erforderlich.
Verbesserte Cybersicherheitsmaßnahmen: NIS2 verlangt von Gesundheitseinrichtungen, dass sie modernste Cybersicherheitstechnologien einsetzen. Dazu gehören fortschrittliche Systeme zur Erkennung von Bedrohungen, robuste Firewalls und regelmäßige Cybersecurity-Audits.
Obligatorische Meldung von Vorfällen: Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen alle bedeutenden Cyber-Vorfälle unverzüglich melden. Diese Vorschrift hilft nicht nur bei der schnellen Schadensbegrenzung, sondern trägt auch zu einem umfassenderen Verständnis der Bedrohungslandschaft bei.
Risikomanagement und Compliance: Regelmäßige Risikobewertungen sind vorgeschrieben, um potenzielle Schwachstellen zu ermitteln. Gesundheitsdienstleister müssen auch die Einhaltung der NIS2 und anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften sicherstellen.
Zusammenarbeit und Informationsaustausch: NIS2 ermutigt Einrichtungen zum Austausch von Informationen über Cyber-Bedrohungen und -Schwachstellen und verlangt dies in einigen Fällen sogar. Diese Zusammenarbeit kann die kollektive Cybersicherheitslage im gesamten Gesundheitssektor erheblich verbessern.
In der NIS2-Richtlinie wird die Verantwortung der zuständigen Behörden für die Überwachung und Durchsetzung betont. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören regelmäßige und gezielte Audits, Kontrollen vor Ort und außerhalb des Unternehmens, Auskunftsersuchen und der Zugang zu Dokumenten oder Beweismitteln.
Die NIS2 steht in Wechselwirkung mit der CER-Richtlinie und der DORA und konzentriert sich auf die physische und die Cyber-Resilienz kritischer Einrichtungen. Die nach beiden Richtlinien zuständigen nationalen Behörden müssen zusammenarbeiten und Informationen über Risiken und Vorfälle austauschen. Die NIS2-Kooperationsgruppe wird sich regelmäßig mit der Critical Entities Resilience Group treffen, und die DORA befasst sich mit dem Cybersecurity-Risikomanagement und den Meldepflichten im Finanzsektor.
Die NIS2 zielt darauf ab, das Management von Cyberrisiken durch klare Zuständigkeiten, angemessene Planung und verstärkte EU-Zusammenarbeit zu verbessern. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Behörden für das Cyber-Krisenmanagement zu benennen, führt groß angelegte Reaktionspläne für Cybersicherheitsvorfälle und -krisen ein und richtet das EU-CYCLONe-Netzwerk für die Bewältigung groß angelegter Cybersicherheitsvorfälle und -krisen ein
Die NIS2 schreibt vor, dass sich alle Unternehmen mit einem Kernbestand an Richtlinien für das Management von Cybersicherheitsrisiken befassen müssen, darunter die Behandlung von Zwischenfällen, die Sicherheit der Lieferkette, der Umgang mit Schwachstellen und die Verwendung von Kryptographie. Es wird ein mehrstufiger Ansatz für die Meldung von Vorfällen eingeführt, der von den Unternehmen verlangt, innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung, innerhalb von 72 Stunden eine Vorfallsmeldung und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht zu übermitteln.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, um gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung der NIS2
Richtlinie gemeinsam zu planen.